Nach einem privatwirtschaftlich versicherten Unfall verbleiben nicht selten ein dauerhafter Körperschaden.
Dieser muss dann in einem medizinischen Gutachten bewertet werden.
Im Rahmen einer ausführlichen Untersuchung erfolgt die detaillierte Beschreibung des Körperschadens mit Auflistung der objektiven Messwerte im Messblatt.
Auf der Basis dieser Werte wird dann die Einschätzung des Schadens als Funktionsbeeinträchtigung oder Invalidität vorgenommen.
Sollten sich im Rahmen der ausführlichen Anamneseerhebung in der Krankengeschichte Hinweise auf einen, für den Körperschaden relevanten Vorschaden ergeben, wird der entsprechende Mitwirkungsanteil festgelegt.