Im Rahmen von Gerichtsgutachten bestehen besonders hohe Anforderungen an den Gutachter.
Neben den Fähigkeiten und Erfahrungen als Gutachter objektiv und nachvollziehbar Sachverhalte festzustellen, allgemeinverständlich zu formulieren und seine Einschätzungen auf der Basis aktuellster rechtlicher Entscheidungen zu treffen und zu begründen, muss der Gutachter über ein ausgeprägtes, ständig aktualisiertes Wissen auf seinem Fachgebiet verfügen.
Die eigene medizinische Erfahrung stellt eine Voraussetzung für die sach- und fachgerechte Beantwortung der Beweisfragen dar.
Neben der langjährigen Erfahrung bei der Erstellung von Gerichtsgutachten,
können diese Anforderungen insbesondere auch durch die jahrzehntelange klinische Tätigkeit, zuletzt als Chefarzt einer Klinik für Chirurgie mit den Abteilungen Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemein-Visceralchirurgie, gewährleistet werden.
Für folgende Tätigkeitsschwerpunkte werden Gutachten erstellt:
(Gelistet in der Gutachterliste der Berliner Ärztekammer)